CSRD-Beratung & VSME-konforme Nachhaltigkeitsberichte für Ihr Unternehmen

Flexibel - Zielgerichtet - Spezialisiert

Modular - Übersichtlich - Nachvollziehbar

Was ist ein Nachhaltigkeitsbericht?

Ein Nachhaltigkeitsbericht ist ein strukturiertes Dokument, in dem Unternehmen transparent darstellen, welche Auswirkungen ihre Geschäftstätigkeit auf Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung hat. Dabei geht es nicht nur um ökologische Kennzahlen wie CO2-Emissionen oder Energieverbrauch, sondern auch um soziale Verantwortung, Menschenrechte, Gleichstellung und ethische Unternehmensführung.

Ein Bericht kann sowohl freiwillig als auch verpflichtend erstellt werden – abhängig von der Nachhaltigkeits-Ausrichtung des Unternehmens, der Unternehmensgröße, dem Umsatz und der Kapitalmarktorientierung. Seit der Einführung der CSRD-Richtlinie und deren Überarbeitung durch die geplante Omnibus-Verordnung sind große Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden zur Berichterstattung verpflichtet. Doch auch viele kleinere Unternehmen erstellen inzwischen freiwillige Berichte, etwa auf Kundenwunsch oder zur Positionierung im Wettbewerb. Der VSME-Standard unterstützt dabei eine freiwillige, vergleichbare Berichterstattung.

Nachhaltigkeitsberichte folgen meist anerkannten Standards wie den ESRS (European Sustainability Reporting Standards), den VSME (Voluntary Standard for Non-Listed Small and Medium-Sized Enterprises), dem DNK (Deutscher Nachhaltigkeitskodex) oder dem GRI (Global Reporting Initiative). Sie umfassen neben Kennzahlen auch strategische Ziele, Maßnahmen und Bewertungen von Risiken und Chancen.

Quellen: EU-Kommission: Corporate sustainability reporting (CSRD) · EU-Kommission: Empfehlung zum VSME-Standard

Ob als gesetzliche Pflicht oder aus eigener Überzeugung – ein Nachhaltigkeitsbericht zeigt, wofür Ihr Unternehmen steht, schafft Vertrauen und trägt zur nachhaltigen Transformation bei.

Ihr Einstieg in die Nachhaltigkeitsbericht­erstattung

Ob Ihr Unternehmen bereits von der gesetzlichen Berichtspflicht nach CSRD betroffen ist oder ob Sie sich freiwillig nachhaltig aufstellen möchten – wir begleiten Sie Schritt für Schritt. Denn eine gute Nachhaltigkeitsstrategie beginnt nicht mit einem fertigen Bericht, sondern mit den richtigen Fragen: Was ist wesentlich? Wo stehen wir? Und wo wollen wir hin?

Mit unserem modularen Ansatz erhalten Sie genau die Unterstützung, die Sie wirklich brauchen – vom ersten Impuls bis zur prüffähigen Berichtsstruktur. Dabei kombinieren wir gesetzliche Vorgaben mit pragmatischer Beratung und digitaler Effizienz.

Wir bieten sowohl den vollständigen CSRD-Bericht für große Unternehmen als auch kompakte, freiwillige Nachhaltigkeitsberichte nach VSME-Standard an. Letztere sind ideal für kleine und mittlere Unternehmen, die mit überschaubarem Aufwand Verantwortung zeigen, Vertrauen schaffen und ihre Zukunft aktiv gestalten wollen.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung und starten Sie jetzt in Ihre nachhaltige Zukunft – individuell, klar und zielgerichtet.

Finden Sie heraus, welche Schritte für Ihr Unternehmen sinnvoll sind

Frage 1 von 9

Berichtsstandards im Vergleich

Je nachdem, ob Ihr Unternehmen der CSRD-Berichtspflicht unterliegt oder freiwillig berichtet, unterscheiden sich die Anforderungen. Die folgende Übersicht zeigt, welche Elemente typischerweise erforderlich sind.

Freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht
(nach EU-weiten VSME-Standards)

Ideal für Unternehmen, die (noch) nicht gesetzlich berichtspflichtig sind, aber Transparenz gegenüber Kunden, Partnern und Mitarbeitenden zeigen möchten.

  • Kompakter Bericht mit praxisrelevanten Inhalten
  • Bericht nach VSME-Standards (kompakt, modular, flexibel)
  • Perfekt für mittelständische Unternehmen
  • Strategische Zielsetzung
  • Grundlegende Bestandsaufnahme
  • Einfache Stakeholderanalyse
  • Auswahl relevanter Themen (z. B. Umwelt, Soziales)
  • Knappe Management-Zusammenfassung
  • Kein verpflichtendes Prüfverfahren

Richtlinienkonformer CSRD-Bericht

Ab 2025 verpflichtend für große Unternehmen: Die CSRD erfordert eine umfassende, prüfbare Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den EU-weit einheitlichen ESRS-Standards.

  • Pflicht für viele Unternehmen – unabhängig vom Geschäftsmodell
  • Standardisiert, revisionssicher und prüfbar
  • Doppelte Wesentlichkeitsanalyse
  • Stakeholder-Matrix & Risikobewertung
  • Über 1.100 vordefinierte Berichtspflichten nach ESRS
  • Klare Darstellung von Strategie, Zielen und Kennzahlen
  • Externe Prüfung durch Wirtschaftsprüfer verpflichtend
  • Integration in den regulären Lagebericht des Unternehmens

Vorteile der (freiwilligen) Berichterstattung auf einen Blick

  • Transparente Kommunikation gegenüber Kunden und Investoren
  • Strukturierter Einstieg in nachhaltige Unternehmensführung
  • Wettbewerbsvorteile bei Ausschreibungen und im Vertrieb
  • Klare Sicht auf Risiken, Chancen und Potenziale
  • Grundlage Ihrer Klimaschutz-Strategie
Ob gesetzlich verpflichtet oder freiwillig aktiv – wir zeigen Ihnen, welche Schritte für Ihr Unternehmen jetzt sinnvoll sind.

Ihre Vorteile mit WiRo Consultants

WiRo Leistungen zum Thema Nachhaltigkeit

Die Anforderungen an Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit wachsen stetig, durch gesetzliche Vorgaben wie die EU-Taxonomie-Verordnung oder die CSDDD. Gleichzeitig erwarten auch Kunden, Investoren und Mitarbeitende klare Aussagen zur Nachhaltigkeitsstrategie, sowie zu sozialen Standards und Klimaeinflüssen.

WiRo Consultants sind Ihre verlässlichen Partner, wenn es darum geht, diese Anforderungen professionell, effizient und strategisch umzusetzen. Wir bieten nicht nur die Erstellung von CSRD-Berichten, sondern begleiten Sie auch ganzheitlich; von der doppelten Wesentlichkeitsanalyse bis hin zum konkreten Ableiten von Maßnahmen.

Unser Ansatz ist praxisnah, modular und individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt. Ob Einstieg, Optimierung oder gesetzliche Pflicht, wir stellen sicher, dass Aufwand und Nutzen in einem sinnvollen Verhältnis stehen. Sie entscheiden, welche Module Sie benötigen, wir liefern die passenden Werkzeuge und begleiten Sie kompetent durch den Prozess.

Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine robuste Nachhaltigkeitsstrategie – rechtssicher, glaubwürdig und wirtschaftlich sinnvoll.

Produktstruktur Nachhaltigkeitsberichterstattung von WiRo Consultants

Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der wirtschaftlichen Bewertung Ihrer Maßnahmen: Mit Hilfe unseres selbstentwickelten WiRo-Valeri-Tools lassen sich CO2-Minderungsmaßnahmen systematisch auf ihr Einsparpotenzial und ihre Investitionswirkung Norm-konform analysieren.

So machen Sie Nachhaltigkeit nicht nur sichtbar – sondern auch wirtschaftlich nutzbar.

Wann wird ein Nachhaltigkeitsbericht zur Pflicht?

Mit dem geplanten Inkrafttreten der Omnibus-Verordnung wird die EU die CSRD-Berichtspflicht deutlich anpassen, mit spürbaren Auswirkungen für viele Unternehmen. Die ursprünglich weit gefasste Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wird dann auf größere Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden und mit entsprechenden Finanzkennzahlen begrenzt.

Konkret gilt die Pflicht zur Erstellung eines CSRD-konformen Nachhaltigkeitsberichts nur noch für Unternehmen, die mehr als 1.000 Mitarbeitende beschäftigen und zusätzlich entweder über 50 Mio. € Umsatz oder über 25 Mio. € Bilanzsumme aufweisen.

Die Einführung der Berichtspflicht erfolgt gestaffelt:

  • Ab 2025: Großunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden, die bereits unter die bisherige Berichtspflicht (NFRD) fielen („Wave 1")
  • Ab 2027: Berichtspflicht für weitere große Unternehmen, mit über 1.000 Mitarbeitenden und eines der beiden anderen Kritierien erfüllt sind („Wave 2")
  • Ab 2029: Große Nicht-EU-Unternehmen mit signifikanter Tätigkeit in der EU (z.B. > 150 Mio. € Umsatz) werden CSRD-pflichtig.

Für viele kleine und mittlere Unternehmen entfällt die gesetzliche Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vollständig. Dennoch bleibt die freiwillige Berichterstattung ein wichtiges Instrument, um Kundenanforderungen, Lieferkettenkriterien und strategische Positionierungen glaubwürdig zu erfüllen.

Nutzen Sie unseren Quick Check, um herauszufinden, ob Ihr Unternehmen betroffen ist – und welche Optionen sinnvoll sind.

Unser Beitrag im Überblick

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Jahre Erfahrung in Energie- und Nachhaltigkeitsberatung

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Vielfältige Projekte für Industrie, Mittelstand und Verwaltung

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Jährliche Energieeinsparung durch WiRo-Projekte

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Jährliche Minderung der Emissionen bei Kunden

WiRo steht für klare Struktur, nachhaltige Wirkung und partnerschaftliche Umsetzung – individuell, flexibel und effizient.

Weitere Nachhaltigkeits­leistungen von WiRo Consultants

WiRo Consultants begleiten seit 27 Jahren Unternehmen bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduktion von Treibhausgasemissionen, immer mit Blick auf wirtschaftliche Machbarkeit und regulatorische Anforderungen.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der präzisen Erfassung und der gezielten technischen Minderung von Emissionen; insbesondere im Rahmen der nationalen und europäischen CO2-Bepreisung, die zunehmend direkte Auswirkungen auf unternehmerische Entscheidungen und Investitionen hat.

Eine unserer besonderen Stärken liegt in der Erstellung Treibhausgas-Minderungskonzepte. Diese gehen über allgemeine Zielsetzungen hinaus und beinhalten konkrete, technisch fundierte Maßnahmen zur Reduktion von Emissionen, etwa durch Prozessoptimierungen, den Einsatz energieeffizienter Technologien oder die Umstellung auf erneuerbare Energien. So erhalten Unternehmen einen realistischen, nachvollziehbaren und umsetzbaren Fahrplan auf dem Weg zur Klimaneutralität.

Mit dieser technischen Tiefe begleiten wir unsere Kunden ganzheitlich, von der Analyse bis zur Umsetzung eines belastbaren Transformationspfads. Dank unserer Erfahrung und unseres Know-hows sind wir in der Lage, mit geringem Aufwand bereits heute tragfähige Lösungen für Treibhausneutralität im Rahmen von Nachhaltigkeitsberichten aufzuzeigen!

Zu welchen "Leistungspaketen" möchten Sie mehr Informationen?

🌱 Beispiel 1: Startup mit Nachhaltigkeitsfokus

Externe Unterstützung gesucht

Ziel: Strukturierter Einstieg mit freiwilligem Bericht und strategischer Begleitung

Ausgangslage: Ein junges Unternehmen mit nachhaltigem Anspruch möchte erste Schritte in Richtung systematischer Nachhaltigkeitsstrategie gehen, verfügt jedoch über wenig interne Ressourcen.

Typische Herausforderungen:

  • Kein internes Nachhaltigkeitsteam
  • Unklarheit über Berichtsformate und Vorgehensweise
  • Wunsch nach strategischer Begleitung

Unsere Lösung: Mit einem freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht (z. B. VSME) schaffen wir gemeinsam Struktur und Orientierung. Unser externes Nachhaltigkeitsmanagement unterstützt beim Aufbau interner Kapazitäten und einer passenden Roadmap.

✓ Datensammlung & VSME-Bericht ✓ Externes Nachhaltigkeitsmanagement

🏭 Beispiel 2: Industrieunternehmen

CSRD-pflichtig ab 2025

Ziel: Gesetzeskonformer Bericht und neuer Nachhaltigkeitsfokus

Ausgangslage: Das Unternehmen ist ab dem kommenden Geschäftsjahr berichtspflichtig und steht vor der Herausforderung, die umfangreichen Anforderungen der CSRD in bestehende Prozesse zu integrieren.

Typische Herausforderungen:

  • Unklarheit über relevante Datenquellen und Verantwortlichkeiten
  • Fehlende Wesentlichkeitsbewertung nach CSRD
  • Unsicherheit im Umgang mit regulatorischen Fristen

Unsere Lösung: Mit der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifizieren wir gemeinsam mit dem Unternehmen die relevanten Themen und bereiten die Datensammlung strukturiert auf. Durch das Modul zur CSRD-Berichtserstellung wird ein klarer und rechtskonformer Bericht möglich – integriert in die vorhandenen Strukturen.

✓ Doppelte Wesentlichkeitsanalyse ✓ Datensammlung & CSRD-Bericht

🏢 Beispiel 3: Großunternehmen

Übergang vom DNK zur CSRD

Ziel: CSRD-konformer Bericht bei bestehender DNK-Erfahrung

Ausgangslage: Das Unternehmen hat bereits Erfahrungen mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex gesammelt und möchte nun auf die deutlich umfassendere CSRD-Berichtspflicht umsteigen.

Typische Herausforderungen:

  • Bestehende Strukturen müssen an CSRD-Anforderungen angepasst werden
  • Neue Datenanforderungen und Berichtstiefe
  • Koordination zwischen Abteilungen

Unsere Lösung: Wir begleiten die Umstellung von DNK auf CSRD und sorgen dafür, dass bestehende Stärken genutzt und neue Anforderungen effizient integriert werden. Unsere Module bieten technische und organisatorische Unterstützung für einen nahtlosen Übergang.

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🏥 Beispiel 4: Krankenhaus

Hoher Energieverbrauch, soziales Umfeld

Ziel: Nachhaltigkeitsstrategie mit Fokus auf Umwelt und Soziales

Ausgangslage: Kliniken stehen vor besonderen Anforderungen: hohe Verbräuche, soziale Verantwortung, komplexe Stakeholder.

Typische Herausforderungen:

  • Spannungsfeld zwischen Wirtschaftlichkeit und Gemeinwohl
  • Intransparente Energie- und Ressourcenverbräuche
  • Heterogene Interessen von Patienten, Personal und Trägern

Unsere Lösung: Wir helfen Krankenhäusern, eine robuste Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln, die sowohl Umwelt- als auch soziale Aspekte integriert. Mit Wesentlichkeitsanalyse, VSME-Bericht und externer Begleitung schaffen wir Struktur und Akzeptanz.

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💼 Beispiel 5: Versicherungsunternehmen

Wertpapierbestand und Risikoanalyse im Fokus

Ziel: CSRD-konformer Bericht mit Finanzbezug

Ausgangslage: Versicherer müssen im Rahmen der CSRD neben klassischen Nachhaltigkeitsthemen auch ihre Kapitalanlagen und finanziellen Risiken offenlegen.

Typische Herausforderungen:

  • Komplexität der Datenanforderungen
  • Abgrenzung materieller Finanzthemen
  • Integration in bestehende Risikoberichte

Unsere Lösung: Wir unterstützen bei der datentechnischen Aufbereitung und der konzeptionellen Integration in die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse hilft dabei, relevante ESG-Risiken gezielt zu adressieren.

✓ Doppelte Wesentlichkeitsanalyse ✓ Datensammlung & CSRD-Bericht

🏦 Beispiel 6: Bank

Berichtspflicht mit Fokus auf ESG-Risiken

Ziel: Integrierte Nachhaltigkeitsberichterstattung und Risikotransparenz

Ausgangslage: Banken müssen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung zunehmend auch ESG-Risiken in Kreditportfolios und Investitionen offenlegen und quantifizieren.

Typische Herausforderungen:

  • Fehlende ESG-Daten im Kreditprozess
  • Hohe regulatorische Komplexität
  • Abstimmung zwischen Nachhaltigkeit, Risiko- und Finanzabteilung

Unsere Lösung: Unsere Module unterstützen bei der datengestützten Erfassung, Bewertung und Berichterstattung von ESG-Risiken. Dabei legen wir besonderen Wert auf praxistaugliche Schnittstellen zu internen Steuerungssystemen.

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Analyse Ihrer Bedürfnisse und Auswahl der Module

Im ersten Gespräch mit Ihrem Unternehmen stellen wir unser modulares Dienstleistungsangebot von WiRo Consultants vor. Gemeinsam ermitteln wir, welche Module für Sie relevant sind. Dank des modular aufgebauten Konzepts können gezielt diejenigen Bausteine ausgewählt werden, die Ihren aktuellen Anforderungen am besten entsprechen.

Dabei behalten wir stets auch den wirtschaftlichen Rahmen im Blick: Unsere Leistungen sind so gestaltet, dass bereits mit überschaubarem Aufwand ein wirkungsvoller Beitrag zu Ihrer Nachhaltigkeitsstrategie geleistet werden kann.

Zusätzlich klären wir, in welchem Umfang Sie Unterstützung benötigen. Dies kann von einer punktuellen, beratenden Begleitung bis hin zur umfassenden Übernahme wesentlicher Aufgaben durch WiRo Consultants reichen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass WiRo Consultants ein umfassendes, externes Nachhaltigkeitsmanagement für Ihr Unternehmen übernimmt. Und das effizient, passgenau und kostenbewusst.

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Doppelte Wesentlichkeitsanalyse für freiwillige oder CSRD-Berichte

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist ein wichtiger Bestandteil eines Nachhaltigkeitsberichts, da sie Erkenntnisse zur Relevanz der Themen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) bildet. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse betrachtet die folgenden zwei Wesentlichkeits-Aspekte:

  • Finanzielle Wesentlichkeit: Die Auswirkungen von ESG-Themen auf die finanzielle Performance des Unternehmens (z.B. Risiken und Chancen).
  • Auswirkungswesentlichkeit: Die positiven und negativen Auswirkungen der Unternehmensaktivitäten auf ESG-Bereiche.

WiRo Consultants führen die doppelte Wesentlichkeitsanalyse durch oder unterstützen Sie dabei.

Unser dreistufiger Prozess:

  1. Datensammlung und Stakeholder-Analyse: Wir definieren relevante Stakeholder (z.B. Mitarbeitende, Kunden, Lieferanten) und erheben ihre Prioritäten mittels gezielter Umfragen und Checklisten.
  2. Analyse und Identifikation von IROs: Wir analysieren die Daten, bewerten Impacts, Risiken und Chancen und identifizieren die relevanten Themen.
  3. Auswertung und Visualisierung: Mit hilfe eines erprobten Tools erstellen wir eine Stakeholder- und Wesentlichkeitsmatrix zur Priorisierung der Themen für den CSRD-Bericht.

Unser Mehrwert: THG-Minderungskonzept als integrierter Bestandteil

Was viele Anbieter ausklammern, ist bei uns bereits enthalten: Wir integrieren auf Wunsch ein funidertes Treibhausgas-Minderungskonzept direkt in den Nachhaltigkeitsbericht und zwar auch im Rahmen der freiwilligen Berichterstattung. Damit zeigen wir nicht nur, wo Sie stehen, sondern bereits heute einen realistischen und nachvollziehbaren Pfad zur THG-Neutralität auf. Ein Aspekt, den Banken, Kunden und Förderstellen zunehmend fordern.

Dank unserer Erfahrung im Bereich CO2-Bilanzen, Emissionsfaktoren und Reduktionsstrategien gelingt das mit überschaubarem Aufwand, aber mit hoher Wirkung für Ihre Positionierung und Entscheidungsgrundlage.

CSRD-Bericht – Anforderungen und Erstellung

Der CSRD-Bericht umfasst aktuell 1.174 Datenpunkte in Textform sowie als Kennzahlen und Tabellen. Diese unterteilen sich in:

  • Übergreifende Standards: Allgemeine Anforderungen und Angaben
  • Sektorenübergreifende Standards: Umwelt, Soziales, Unternehmensführung

Die CSRD erfordert eine umfassende, prüfbare Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den EU-weit einheitlichen ESRS-Standards. Das bedeutet hohe Anforderungen an Datenqualität, Prozesse und Transparenz.

Die Erstellung eines CSRD-Berichts erfordert eine strukturierte Herangehensweise:

  1. Datensammlung: Erhebung der erforderlichen Datenpunkte aus den relevanten Abteilungen (z. B. Personal, Finanzen, Umweltmanagement).
  2. Doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Identifikation der für das Unternehmen relevanten Themen mittels doppelter Wesentlichkeitsanalyse.
  3. Berichtserstellung: Strukturierung der Daten in den vorgegebenen Formaten und Erstellung des Berichts gemäß CSRD-Vorgaben.
  4. Prüfung und Veröffentlichung: Externe Prüfung des Berichts und Veröffentlichung gemäß den gesetzlichen Fristen.

Mithilfe der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wählen wir gezielt die relevanten Datenpunkte aus, reduzieren die Komplexität und erstellen einen klaren, fokussierten Bericht. Die Datenpunkte werden mithilfe des CSRD-Tools vom DNK (Deutscher Nachhaltigkeits Kodex) in den Nachhaltigkeitsbericht übertragen; anschließend geprüft und veröffentlicht.

Kontinuierliche Verbesserung durch WiRo: Wir helfen nicht nur bei der Berichtserstellung, sondern auch bei der Weiterentwicklung Ihrer Nachhaltigkeitsstrategie.

CSRD-Standard – Wer muss wann berichten?

Durch die am 16.04.2025 in Kraft getretene Stop-the-Clock-Richtlinie wurden sämtliche zuvor von der CSRD gesetzten Fristen für bestimmte Unternehmensgruppen um zwei Jahre verschoben. Nicht betroffen von dieser Fristverschiebung sind jedoch Unternehmen, die bereits unter die bisherige NFRD-Richtlinie fallen. Der aktuell gestaffelte Zeitplan sieht daher wie folgt aus:

2025 – Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIEs)

Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIEs), die bereits unter der bisherigen NFRD-Richtlinie berichtspflichtig waren, darunter insbesondere kapitalmarktorientierte Großunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden, müssen ab dem Geschäftsjahr 2024 erstmals nach den Vorgaben der CSRD berichten. Zwar ist die nationale Umsetzung der CSRD in Deutschland derzeit noch nicht abgeschlossen, doch eine rückwirkende Inkraftsetzung im laufenden Berichtsjahr ist möglich. Unternehmen dieser Gruppe sollten daher unbedingt auf die neuen Anforderungen vorbereitet sein. Die entsprechenden Nachhaltigkeitsberichte sind für das Geschäftsjahr 2025 im Jahr 2026 zu veröffentlichen. Für diese erste Gruppe bleibt der ursprüngliche Zeitplan der CSRD unverändert.

2027 – Große Unternehmen

Ursprünglich sollten ab dem Geschäftsjahr 2025 auch alle großen Unternehmen berichtspflichtig werden, die mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:

  • 250 oder mehr Mitarbeitende,
  • eine Bilanzsumme von mindestens 25 Mio. €,
  • einen Umsatz von mindestens 50 Mio. €.

Diese zweite Welle wurde im April 2025 durch die Stop-the-Clock-Richtlinie jedoch um zwei Jahre verschoben.

Aktuell wird auf EU-Ebene ein sogenanntes Omnibus-Verfahren diskutiert. Sollte dieses Verfahren mit den vorgeschlagenen Anpassungen in Kraft treten, würden sich die Schwellenwerte ändern: Zukünftig wären demnach nur noch Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden und mindestens einem der beiden anderen Kriterien berichtspflichtig.

Das bedeutet, dass Unternehmen, die nicht bereits zur ersten Gruppe gehören, ihren ersten CSRD-Bericht voraussichtlich erst für das Geschäftsjahr 2027 erstellen müssen, mit Veröffentlichung im Jahr 2028.

2027 – Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Nach der ursprünglichen CSRD-Planung wären börsennotierte KMU ab dem Geschäftsjahr 2026 berichtspflichtig gewesen, sodass ihre ersten Berichte im Jahr 2027 fällig gewesen wären. Die CSRD sieht für diese dritte Welle jedoch eine Opt-out-Regel vor: KMU, die berichtspflichtig sind, können ihre Berichterstattung um zwei Jahre aufschieben und somit erst ab dem Geschäftsjahr 2028 berichten (erste Berichte 2029).

Aktuelle Entwicklungen auf EU-Ebene, insbesondere das laufende Omnibus-Verfahren, deuten jedoch darauf hin, dass börsennotierte KMU möglicherweise vollständig von der Pflicht ausgenommen werden. Anstelle einer Pflichtberichterstattung würde für diese kleineren Unternehmen ein freiwilliger Standard gelten – hierzu siehe VSME unten.

2029 – Große Nicht-EU-Unternehmen

Große Nicht-EU-Unternehmen mit bedeutender Geschäftstätigkeit in der EU fallen ebenfalls unter die CSRD. Sie müssen ab dem Geschäftsjahr 2028 über ihre Nachhaltigkeitsleistung berichten, das heißt, ihre ersten Berichte sind im Jahr 2029 fällig.

Diese vierte Welle der CSRD, die weltweit tätige Konzerne mit Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der EU betrifft, bleibt von den oben genannten Verschiebungen unberührt. Unternehmen außerhalb der EU sollten sich daher trotz der Verzögerungen bei europäischen Unternehmen darauf vorbereiten, bis 2029 einen CSRD-konformen Bericht vorzulegen.

VSME-Standard – Anforderungen und Erstellung

Ihr Unternehmen ist nicht verpflichtet, einen CSRD-Bericht zu erstellen? WiRo Consultants bieten Ihnen eine maßgeschneiderte, freiwillige Berichterstattung auf Basis der EU-weiten VSME-Standards.

Unsere Lösung basiert auf dem CSRD-Standard, ist jedoch flexibel und auf Ihre spezifischen Anforderungen abgestimmt. Sie erhalten einen kompakten Bericht mit klaren Botschaften und strategischem Mehrwert, auch ohne gesetzliche Verpflichtung und mit überschaubaren Kosten.

Management Summary

Im Rahmen der Management Summary werden zentrale Erfolge, Herausforderungen und Potenziale systematisch aufbereitet. Diese strukturierte Zusammenfassung gibt Einblicke in vergangene Entwicklungen und künftige Maßnahmen.

Sie dient auch als Steuerungsinstrument: Wir erkennen Schwachstellen und leiten gezielt Verbesserungsmaßnahmen her. Die Ergebnisse werden für die Webseite und Intranet aufbereitet und fördern eine transparente Kommunikation.

dena Fachreferentenprogramm - Expertise für Energieeffizienz und Klimaschutz

Das dena Fachreferentenprogramm ist Teil der Initiative Energieeffizienz und Klimaschutz-Netzwerke und bietet Unternehmen ein hochwertiges Serviceangebot. Es richtet sich an Netzwerkträger und Mitgliedsunternehmen, die Impulse und praxisnahes Wissen für die Umsetzung von Effizienz- und Klimaschutzmaßnahmen suchen.

Themenschwerpunkte

  • Betriebliches Klimaschutzmanagement
  • Betriebliches Energie- und Umweltmanagement
  • Rechtliche Rahmenbedingungen im Betrieb
  • Effizienz- und Klimaschutztechnologien
  • Mobilitätswende und Elektromobilität
  • Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit
dena Fachreferentenprogramm Logo

Formate

  • Impulsvortrag (ca. 60 Minuten)
  • Vertiefender Workshop (ca. 3,5 Stunden)
  • Durchführung digital oder in Präsenz möglich

Organisation

WiRo Consultants als Fachreferent

Als Moderatoren der Netzwerke ChePap Rhein-Ruhr I bis IV und des VCI NRW I bis II, haben WiRo Consultants viel Erfahrung in der Netzwerkarbeit der Bundesinitiative. Über das Fachreferentenprogramm beteiligen wir uns daher zusätzlich aktiv an der Initiative.
Als erfahrene Referenten bieten wir Vorträge und Workshops zu diversen Themen an, unter anderem:

  • Klimaschutzmanagement,
  • Effizienztechnologien,
  • Mobilitäts- und Wärmewende,
  • Photovoltaik und
  • Nachhaltigkeit.

Unsere Veranstaltungen sind praxisnah, interaktiv und richten sich an Unternehmen, die konkrete Lösungen für die Energiewende suchen.
Kontakt: Netzwerkträger und Moderierende können uns über das Fachreferentenprogramm anfragen. Die Teilnahme ist für die Netzwerke kostenfrei, die Umsetzung erfolgt flexibel und passgenau auf den Bedarf.

Haben wir Ihr Interesse geweckt oder benötigen Sie unsere Unterstützung?

* Pflichtfeld

FAQ – Häufige Fragen

Die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist ein zentraler Bestandteil der CSRD-Berichtspflicht. Dabei werden zwei Perspektiven berücksichtigt:

  1. Outside-In-Perspektive (Finanzielle Wesentlichkeit): Welche Nachhaltigkeitsthemen haben Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens (Chancen und Risiken)?
  2. Inside-Out-Perspektive (Impact-Wesentlichkeit): Welche Auswirkungen hat das Unternehmen auf Umwelt, Gesellschaft und Menschenrechte?

Nur Themen, die in mindestens einer dieser Perspektiven als wesentlich gelten, müssen im Bericht behandelt werden.

Mehr Informationen unter: Doppelte Wesentlichkeitsanalyse für freiwillige oder CSRD-Berichte

Der CSRD-Bericht ersetzt den NFRD-Bericht (Non-Financial Reporting Directive) und erweitert dessen Anforderungen deutlich. Unternehmen müssen Angaben zu ESG-Zielen und Strategien machen und diese extern prüfen lassen (ESG = Umwelt, Soziales und Unternehmensführung).

Mehr Infomationen unter: CSRD-Bericht - Anforderungen und Erstellung

Für Unternehmen, die mehr als 1.000 Mitarbeitende haben und eines der Kriterien erfüllt:

  • Bilanzsumme über 25 Mio €
  • Nettoumsatz über 50 Mio €

Mehr Infomationen unter: CSRD-Standard: Wer muss wann berichten?

Die Omnibus-Verordnung reduziert die Schwellenwerte, ab denen Unternehmen berichtspflichtig werden. KMUs mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden müssen ggf. keinen CSRD-Bericht erstellen.

Die Frist für die zweite und dritte Welle der berichtspflichtigen Unternehmen soll von 2026 und 2027 auf 2028 verschoben werden.

Mehr Infomationen unter: CSRD-Standard: Wer muss wann berichten?

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind ein einheitlicher Rahmen für Berichte nach der CSRD. Sie machen Daten vergleichbar und ihre Anwendung ist im Rahmen eines CSRD-Berichts verpflichtend.

Überblick über die ESRS

Ja, die Module sind einzeln buchbar. Für bestimmte Inhalte wie den CSRD-Bericht ist jedoch eine vorherige Wesentlichkeitsanalyse notwendig, falls diese in Ihrem Unternehmen noch nicht vorliegt.

Nachhaltige Unternehmen sind zukunftsorientierte Unternehmen. Ein freiwilliger Bericht stärkt das Vertrauen bei Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitenden. Er verbessert Ihre Position bei Ausschreibungen, signalisiert Zukunftsfähigkeit und hilft, sich frühzeitig auf kommende regulatorische Anforderungen vorzubereiten.

Ein CSRD-Bericht ist gesetzlich vorgeschrieben und erfüllt alle Anforderungen der EU-Richtlinie samt Doppelter Wesentlichkeitsanalyse und ESRS-Datenpunkte. Ein freiwilliger Bericht hingegen ist kompakter, flexibel gestaltbar und eignet sich besonders für Unternehmen, die nicht unter die CSRD-Pflicht fallen, aber dennoch Verantwortung zeigen und transparent kommunizieren möchten.

Mehr Infomationen unter: Berichtsstandards

Die Dauer hängt vom Umfang und der Vorarbeit ab. Ein freiwilliger Bericht kann innerhalb weniger Wochen erstellt werden, ein vollständiger CSRD-Bericht inklusive Wesentlichkeitsanalyse dauert in der Regel mehrere Monate, insbesondere wenn Prozesse und Datenstrukturen noch aufgebaut werden müssen.

Im ersten Schritt führen wir ein kostenloses Orientierungsgespräch. Dabei wählen wir gemeinsam die passenden für Ihr Unternehmen passende Module aus. Wir klären außerdem gemeinsam Rollen, Zeitplan und Zuständigkeiten; je nach Wunsch übernehmen wir Beratung, Projektleitung oder auch das gesamte Nachhaltigkeitsmanagement.

Ja, das ist möglich. Einige Kunden führen z. B. die Stakeholderbefragung oder Teile der Datenerhebung in Eigenregie durch. Wir unterstützen dort, wo Sie es wünschen – modular, flexibel und abgestimmt auf Ihre internen Ressourcen.

VSME steht für „Voluntary Standard for Non-Listed Small and Medium-Sized Enterprises". Dieser freiwillige EU-Standard richtet sich an Unternehmen, die nicht unter die CSRD fallen, aber dennoch standardisiert über ihre Nachhaltigkeit berichten möchten.

Mehr Infomationen unter: VSME-Standard: Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU

Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob Fördermittel beantragt werden können und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Das hängt vom Modul ab. Für eine Wesentlichkeitsanalyse benötigen wir z. B. Stakeholder-Informationen, ESG-Risiken und strategische Ziele. Für den CSRD-Bericht sind zusätzlich strukturierte Umweltdaten, Sozialkennzahlen und Governance-Informationen nötig. Wir begleiten Sie durch alle Schritte der Datensammlung.
WiRo Consultants arbeiten selbstverständlich unter Einhaltung hoher Datenschutz-Sicherheit und behandeln Ihre Daten streng vertraulich.

Ansprechpartner

Profilbild Lukas Läuter

Lukas Läuter

B.Sc. RWTH
Consultant für Energie & Nachhaltigkeit

laeuter@wiro-consultants.com
Profilbild Matthias Pohlmann

Matthias Pohlmann

M.Sc. RWTH
Consultant für Energie & Nachhaltigkeit

pohlmann@wiro-consultants.com
Profilbild Jonas Ritter

Jonas Ritter

Experte für
Energie & Nachhaltigkeit
 

ritter@wiro-consultants.com
Profilbild Paul Lamers

Paul Lamers

B.Sc. RWTH
Junior Consultant für Nachhaltigkeit

lamers@wiro-consultants.com
Profilbild Klaus Gründler

Klaus Gründler

Dipl.-Ing. RWTH
Senior Consultant

gruendler@wiro-consultants.com
Profilbild Steffen Roß

Steffen Roß

Dipl.-Ing. RWTH
Geschäftsführer

ross@wiro-consultants.com
📢 Aktueller Stand Juni (2025): CSRD & VSME - Änderungen der Berichtspflicht

Die EU plant mit der Omnibus-Verordnung wichtige Anpassungen an der Berichtspflicht. Seit dem 16.04.2025 gilt die "Stop-the-Clock"-Maßnahme, die für viele Unternehmen eine zweijährige Fristverschiebung bedeutet, nicht jedoch für Unternehmen, die bereits unter die NFRD fielen. Der aktuelle Zeitplan:

Nutzen Sie unseren Quick Check, um herauszufinden, ob und wann Ihr Unternehmen betroffen ist.